Scheidung & Immobilie – Ihr Rechtsanwalt für eine sichere Lösung
Was passiert mit dem gemeinsamen Haus bei einer Scheidung? – Alle wichtigen Fragen verständlich erklärt.
Eine Immobilie ist bei einer Scheidung oft der größte Vermögenswert – und gleichzeitig der häufigste Konfliktpunkt. Als Rechtsanwalt für Familienrecht unterstütze ich Sie dabei, wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden und eine rechtlich sichere Lösung zu finden. Im folgenden Ratgeber erhalten Sie Antworten auf die 15 wichtigsten Fragen zum Thema „Scheidung und Immobilie“.
Wem gehört die Immobilie nach der Scheidung?
Ausschlaggebend ist immer das Grundbuch. Stehen beide Ehepartner darin, besteht gemeinsames Eigentum. Steht nur ein Partner im Grundbuch, gehört die Immobilie ihm allein – auch wenn beide bezahlt haben.
Wichtig: Eigentum und finanzieller Ausgleich (z. B. Zugewinnausgleich) sind rechtlich getrennt.
Welche Rolle spielt die Zugewinngemeinschaft?
Ehen ohne Ehevertrag leben im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Die Immobilie bleibt Eigentum des eingetragenen Besitzers.
Jedoch wird der Wertzuwachs der Immobilie während der Ehe im Zugewinnausgleich berücksichtigt – inklusive Tilgungsleistungen, Modernisierungen und Marktwertsteigerungen.
Können wir das Haus während der Scheidung verkaufen?
Ja. Ein einvernehmlicher Verkauf erzielt meist den besten Preis und ermöglicht eine klare Aufteilung des Verkaufserlöses.
Als Anwalt begleite ich Sie rechtssicher durch den Verkaufsprozess und kläre die finanziellen Ansprüche beider Seiten.
Was passiert bei Uneinigkeit? – Die Teilungsversteigerungtel
Wenn keine Einigung möglich ist, kann eine Teilungsversteigerung beantragt werden.
Diese führt jedoch häufig zu finanziellen Verlusten.
Ich unterstütze Sie dabei, eine wirtschaftlich sinnvollere Lösung zu finden und die Versteigerung möglichst zu vermeiden.
Wer darf nach der Trennung im Haus bleiben?
Das Nutzungsrecht ist nicht identisch mit dem Eigentum.
Ein Familiengericht kann einem Partner – häufig dem betreuenden Elternteil – das alleinige Nutzungsrecht zusprechen.
Ich prüfe für Sie, ob ein Anspruch auf alleinige Nutzung besteht und setze diesen gegebenenfalls durch.
Was geschieht mit dem laufenden Immobilienkredit?
Die Bank bleibt von der Scheidung unberührt.
Wer im Kreditvertrag steht, haftet weiter – unabhängig davon, wer auszieht oder wer die Immobilie später nutzt.
Eine Entlassung erfolgt nur mit Zustimmung der Bank.
Kann ein Ehepartner die Immobilie alleine übernehmen?el
Ja, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- der Partner ist allein kreditwürdig
- die Bank stimmt zu
- der andere Partner wird aus Darlehensvertrag + Grundbuch entlassen
- eine angemessene Ausgleichszahlung erfolgt
Ich berechne für Sie den fairen Auszahlungsbetrag und erstelle eine rechtssichere notarielle Vereinbarung.
Wie wird der Wert der Immobilie im Scheidungsfall ermittelt?
Für gerichtliche Verfahren ist ein Sachverständigengutachten notwendig.
Bei einvernehmlichen Lösungen reicht eine Maklerbewertung oft aus.
Als Anwalt prüfe ich die Wertermittlung auf Plausibilität und rechtliche Relevanz.
Wer zahlt die Kreditraten während der Trennung?
Solange der Kredit gemeinsam besteht, haften beide Partner gegenüber der Bank.
Zahlt ein Ehepartner mehr als der andere, kann er später einen Ausgleichsanspruch geltend machen – ich berechne diesen für Sie genau.
Wie beeinflusst die Immobilie den Zugewinnausgleich?
Für den Zugewinnausgleich wird der Wert zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags minus Restschuld berücksichtigt.
Auch Modernisierungen und Wertsteigerungen fließen ein.
Ich ermittele Ihren genauen Anspruch.
Wie wird ein Partner aus dem Grundbuch entfernt?
Eine Austragung ist nur möglich durch:
- notariellen Vertrag
- Eigentumsübertragung
- Einreichung beim Grundbuchamt
Ich formuliere den vertraglichen Teil der Grundbuchänderung und begleite Sie durch den gesamten Prozess.
Können wir Eigentümer bleiben, obwohl wir getrennt sind?
Ja – besonders sinnvoll ist das bei:
- Vermietung als Renditeobjekt
- hohem Wertsteigerungspotenzial
- minderjährigen Kindern im Haushalt
- ungünstigen Marktbedingungen
Ich prüfe mit Ihnen, ob diese Lösung wirtschaftlich sinnvoll ist.
Wie erfolgt die Auszahlung eines Ehepartners?
Die Abfindung wird wie folgt berechnet:
(Verkehrswert – Restschuld) × Eigentumsanteil
Ich erstelle für Sie eine rechtssichere Berechnung, die auch vor Gericht Bestand hat.
Lohnt sich eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung?
Ja! Sie schafft klare Verhältnisse zu:
- Eigentum
- Kreditverpflichtungen
- Ausgleichszahlungen
- Nutzung der Immobilie
- Unterhalt und Vermögen
Ich entwerfe diese Vereinbarung für Sie und stimmt sie mit dem Notar ab.
Wann ist anwaltliche Unterstützung unverzichtbar?
Spätestens dann, wenn:
- die Immobilie den größten Vermögenswert darstellt
- Streit über Verkauf oder Übernahme besteht
- ein Partner ausgezahlt werden soll
- ein Kredit weiterlaufen muss
- ein Gutachten nötig wird
Eine frühzeitige Beratung spart erfahrungsgemäß hohe Kosten und verhindert langwierige Gerichtsverfahren.
Warum Sie bei „Scheidung & Immobilie“ unbedingt einen spezialisierten Anwalt benötigen
Die Kombination aus Familienrecht, Immobilienrecht und Bankrecht macht dieses Thema komplex.
Ich biete Ihnen:
- rechtssichere Bewertung Ihrer Ansprüche
- Schutz vor finanziellen Nachteilen
- Vermeidung von Teilungsversteigerungen
- Begleitung beim Verkauf oder der Übernahme
- professionelle Verhandlungsführung
- Erstellung aller nötigen Verträge und Vereinbarungen